Tipps für Verbraucher
Wohin mit alten Elektrogeräten und Leuchtstofflampen?
Hier kurz und bündig, was Sie seit dem 24. März 2006 beachten sollten:
Werfen Sie alte Elektrogeräte und Leuchtstofflampen auf keinen Fall mehr in Ihre graue Mülltonne. Dazu zählen vor allem auch Kleingeräte wie Mobiltelefone, Bügeleisen oder Kofferradios.
Viele Gemeinden oder Städte haben seit langem Wertstoffhöfe eingerichtet, auf denen Sie bereits verschiedenste Arten von Abfällen abgeben konnten. Dies gilt seit dem 24. März 2006 unbedingt auch für Ihre alten Elektrogeräte und Leuchtstofflampen. Die Rückgabe ist für Sie als Verbraucher ab diesem Zeitpunkt kostenlos!
In einigen Kommunen werden alte Elektrogeräte weiterhin über das Schadstoffmobil oder die Sperrmüllsammlung eingesammelt. Genaue Informationen zur Sammlung vor Ort stellt Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung bereit.
In vielen Geschäften können Sie auch bequem das ausrangierte Gerät beim Kauf eines Neuen abgeben. Am Besten, Sie fragen einfach nach.
Zu den verschiedenen Gerätearten
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Großgeräte wie z.B. Waschmaschinen
IT-Geräte und Unterhaltungselektronik
Haushaltskleingeräte, Werkzeuge und Spielzeug
Häufige Fragen zum Elektro-Gesetz
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Lesen Sie hier allgemeine Tipps ...
... für den Kauf von neuen oder gebrauchten Geräten.
In unserem Flyer zum Elektro-Gesetz finden Sie weitere Informationen.
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Info-Flyer Elektro-Gesetz | 288 K |
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