Chronologie
Nachrüstfilter für Diesel-Pkw
Chronologie eines verschleppten Skandals
7. April 2005: Bericht des Umweltbundesamts (UBA) an das Bundesumweltministerium (BMU) - "Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfilter"
Dr. Harry Lehmann (Fachbereichsleiter UBA) mahnt beim BMU an: "... Es gilt …zu vermeiden, dass sich die Öffentlichkeit bei der Förderung von Partikelfiltern getäuscht fühlt, falls de facto keine wirksamen Partikelfilter eingebaut werden und die finanzielle Förderung ins Leere läuft. ..."
Anlage 1
31. August 2005: Datenblatt für FuE (UFOPLAN) - "Messtechnische Untersuchung offener Partikelminderungssysteme und anschließende Systembeschreibung anhand konkreter Parameter"
Ressort: BMU, Vergabebehörde UBA
Ziel: Untersuchung von 3-5 offenen Systeme, Ermittlung der Minderung der Partikelmasse, Gegendruckverhalten, Minderung Partikelanzahl, Verhalten bei unterschiedlichen Temperaturen sowie der NO2 Konzentration vor und nach dem System. (Eine Messung der Systeme nach den Vorgaben der Anlage XXVI war zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen)
Beschreibung des Ziels des Forschungsvorhabens durch das UBA: Ermittlung des Einflusses so genannter offener Filtersysteme auf die Partikelanzahl und die Partikelmasse und Beurteilung der Dauerhaltbarkeit offener Systeme auf Basis experimenteller Untersuchungen.
Ermittlung der Grenzen der Leistungsfähigkeit offener Systeme, um „bereits diskutierte Förderungssätze und Grenzwerte zur Nachrüstung von PM-Minderungstechniken bei Diesel-Pkw nach Bedarf zu überdenken, um diesbezüglich kontraproduktive und nicht zielführende Entwicklungen zu verhindern.“
Übergreifender Aspekt des Forschungsvorhabens: auf Grundlage der Ergebnisse werden die entscheidenden fachlichen Argumente für die anstehende Entscheidung der Bundesregierung zur Einführung der Förderung von Partikelfiltern geliefert. Im Rahmen dieses Findungsprozesses sei zu entscheiden, ob offene Systeme in die Förderung einfließen oder nicht.
Anlage 2, 3
25. November 2005: Angebot "Technik Thermischer Maschinen" (TTM) Andreas Mayer, CH-Niederrohrdorf: "Messtechnische Untersuchung offener Partikelminderungssysteme" mit detaillierter Beschreibung der Untersuchung eines Euro 3 Pkw auf einem Rollenprüfstand. Anlage 4
30. November 2005: Aktenvermerk des UBA zum Angebot "Messtechnische Untersuchung offener Partikelminderungssysteme": "Ziel des Vorhabens ist es daher, die Grenzen der Leistungsfähigkeit offener Abgasnachbehandlungssysteme zu ermitteln." Anlage 5
3. März 2006: Vertragsunterzeichnung TTM und UBA, laut UBA erfolgte die freihändige Vergabe an TTM auf Wunsch des BMU (Beleg: Vermerk Mönch vom 03.01.2007), Anlage 6
17. Juli 2006: Schreiben des UBA an das Kraftfahrtbundesamt (KBA): UBA informiert KBA über das gegenwärtig durchgeführte Forschungsvorhaben und bittet das KBA um Unterstützung durch Übersendung der dem KBA vorliegenden Messberichte der einzelnen PMS, die dem KBA für die Zulassung vorgelegt werden (gem. Anlage XXVI) Anlage 6/1
24.August 2006: Vermerk zum Protokoll einer Videokonferenz zwischen BMU und UBA am 27. Juni 2006:
UBA berichtet über in der Entwurfsfassung enthaltene Änderungsauflagen zum Forschungsvorhaben (Dabei geht es darum, nun abweichend vom ursprünglichen Auftrag, Testreihen nach der Anlage XXVI, insbesondere den so genannten Dauerlauf, durchzuführen): "Dieser Entwurf wurde vom UBA (I 3) noch nicht kommentiert" und teilt mit: "Das UBA hat grob ermittelt, wie hoch die Kosten für die Messungen sein werden" und kommt zu dem Ergebnis, dass die "vorliegenden Kostenangaben" von zusätzlich 30.000 bis 60.000 Euro im laufenden Vorhaben nicht ohne Aufstockung der Finanzmittel abzuwickeln seien. Darüber hinaus vermerkt das UBA, dass bereits drei (von vier) Systemen so getestet sind wie es ursprünglich vertraglich mit dem Auftragnehmer vereinbart worden war. Schließlich: "Um die Kosten für die Aufstockung gering zu halten, ist grundsätzlich eine sehr genau verfasste Leistungsbeschreibung notwendig. Daran anschließend ist ein Angebot einzuholen.“
Bereits am 16. August hatte Abteilungsleiter Dr. Lahl (BMU IG I) Herrn Mayer (TTM) telefonisch um entsprechende Kalkulation gebeten. Die Kalkulation geht Anfang September im UBA ein. (Ein weiteres Angebot vom TÜV Nord wird vom BMU eingeholt und geht dem UBA per Mail am 19.12.2006 zu), Anlage 7
27. September 2006: Das UBA bittet das BMU, die für die ergänzenden Messungen der Dauerläufe erforderlichen Mittel zuzuweisen. UBA übersendet BMU Entwurf des ersten Teilberichts sowie Kalkulation der gewünschten ergänzenden Messungen (84.108,70 €) die vom UBA als "günstig" bewertet werden. Anlage 9
3. November 2006: Die DUH wendet sich an das BMU, Herrn Dr. Lahl, mit dem Hinweis, dass die DUH vermehrt Anfragen nach der Wirksamkeit von PMS-Nachrüstsystemen erreichten. Im Zusammenhang mit den im Dezember 2005 verabschiedeten technischen Richtlinien müssten inzwischen die Daten zur Filterwirksamkeit aller angebotenen Systeme vorliegen und „eigentlich auch dem BMU bekannt sein“. Unter Hinweis auf die Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft bittet die DUH um Einsicht in die entsprechenden Prüfprotokolle. Anlage 10
01. Dezember 2006: Nach Vorliegen der ersten Berichtsentwürfe aus dem Schweizer Labor führt das UBA ein Fachgespräch mit den beteiligten Herstellern der PMS, dem BMU, TTM Mayer sowie der FA. Volkswagen durch (Schreiben Mönch 01.2007), Anlage 11
Laut Schreiben von Mönch äußert das BMU nach diesem Gespräch Zweifel an der fachlichen Qualifikation von TTM. Das UBA hält diese Zweifel für unbegründet.
08. Dezember 2006: Schreiben der DUH an StS Machnig: DUH berichtet über Informationen aus verschiedenen Unternehmen der Automobilzulieferindustrie, wonach dem BMU Ergebnisse über die Wirksamkeit von PMS für die Nachrüstung vorlägen. Um anfragende Verbraucher seriös über die Wirksamkeit unterschiedlicher Filter informieren und ggfls. vor unzureichender Wirksamkeit im realen Fahrbetrieb warnen zu können, bittet die DUH um Übergabe der Prüfdaten. Anlage 12
15. Dezember 2006: Schreiben des BMU an UBA: das BMU habe von Beginn an gefordert, im Rahmen des Forschungsvorhabens Messungen nach Anlage XXVI ergänzend durchzuführen. Die entsprechenden Prüfungen müssten in einem Labor durchgeführt werden, das zur EU-Zertifizierung neuer Fahrzeuge zugelassen sei und dessen Prüftechnik dem erforderlichen Stand der Technik entspreche. Vorzuziehen sei ein Labor, das bei der Validierung der ECE-PMP Messverfahren beteiligt gewesen sei. Die Mittel seien bereit gestellt, das Vorhaben möglichst rasch zu vergeben. Anlage 13
20. Dezember 2006: Antwort StS Machnig auf das DUH-Schreiben vom 8. Dezember: Verweis auf die Prüfvorschriften für Nachrüstfilter. Das Messprogramm für die offenen PMS sei noch nicht abgeschlossen, hier sei besonders die Minderungswirkung auf die Partikelzahl von Interesse, da hierfür international noch keine Anforderungen abgestimmt seien. Daher könnten derzeit noch keine Daten zur Verfügung gestellt werden, es sei aber beabsichtigt, die Ergebnisse des Vorhabens nach Abschluss des Programms zu veröffentlichen. Anlage 14
21. Dezember 2006: Antwort der DUH an StS Machnig: erneute dringende Bitte um Übergabe der Messdaten. Nach Information der DUH liege eine abgeschlossene Untersuchung vor, die den gültigen technischen Anforderungen genüge. Die Ansprüche der DUH entsprechend dem Umweltinformationsgesetz (UIG) seien also unverändert und zeitnah zu erfüllen. Anlage 15
5. Februar 2007: Die DUH stellt beim UBA nun auch formal ein Informationsbegehren auf Grundlage des UIG und verlangt Einsicht in die erhobenen Messdaten. Anlage 16
9. März 2007: Pressemitteilung der DUH: Darin begrüßt die DUH die nach jahrelanger Verschleppung verabschiedete steuerliche Förderung bei der Nachrüstung von PMS. Minderungsgrad von mind. 30 % bleibt weit unter den Erwartungen und technischen Möglichkeiten. Anlage 17
17. April 2007: Das UBA kündigt an, die vorliegenden Messergebnisse in Form eines Zwischenberichtes der DUH zur Verfügung zu stellen. Anlage 18
20. April 2007: Schreiben des UBA an Verteiler, u. a. BMU: Hinweis auf Vorliegen eines Informationsbegehrens gemäß UIG mit dem Hinweis, dass das UBA nach eingehender Prüfung beabsichtigt, dem Antrag zu entsprechen. Die im Dezember 2006 zugegangenen Zwischenberichte seien entsprechend der Kommentare der Beteiligten ergänzt worden, soweit fachlich angezeigt. Das UBA plane, mit einer fachlichen Kommentierung die Ergebnisse zu übergeben, insbesondere mit dem Hinweis darauf, dass die Ergebnisse auf Messungen beruhen, die über die Anforderungen nach Anlage XXVI hinausgingen. Das UBA bittet um Stellungnahme zum geplanten Vorgehen bis zum 25. 04.2007.
Anlage 19
20. April 2007: Schreiben des UBA an die DUH: Verschiebung der Antwort aufgrund der „besonderen Komplexität und Vielschichtigkeit der Sach- und Rechtslage“. Anlage 20
21. April 2007: Antwort BMU auf UBA-Schreiben vom 20. April: Dr. Lahl verweist auf bisherige anderslautende Absprachen und auf das Schreiben StS Machnig an die DUH, nach dem das Forschungsvorhaben erst abzuschließen sei, bevor eine Veröffentlichung der Daten erfolgen könne. Anlage 21
23. April 2007: Die DUH formuliert auf das UBA-Schreiben vom 20. April 2007 eine Frist bis zum 4. Mai 2007 zur Übergabe der Daten, ansonsten werde man den gerichtlichen Schutz in Anspruch nehmen. Anlage 22
30. April 2007: Brief von BMU, Herrn Steinkemper an UBA mit der dringenden Bitte, das Forschungsvorhaben zeitlich wie geplant abzuschließen und ein Ergebnis spätestens am Donnerstag, den 30. Mai 2007 vorzulegen. Anlage 23
4. Mai 2007: UBA-Vermerk „Ergänzende juristische Beurteilung der Anfrage der DUH …“ Das UBA hat zum Antrag der DUH zwei juristische Expertisen anfertigen lassen und diese diskutiert. Dabei ist man zu folgendem Schluss gekommen: Bei dem Gespräch wurde deutlich, das der erste Teil des Forschungsvorhabens, für den die DUH Einsicht beantragt hat, abgeschlossen und fachlich abgenommen sei. Die Voraussetzungen für das Informationsbegehren lägen vor, ein Ablehnungsgrund sei nicht ersichtlich. Auf eine Kommentierung oder inhaltliche Stellungnahme der aufbereiteten Daten durch die informationspflichtige Stelle komme es nicht an. Auch die auf die Hersteller der Produkte abzielenden Gründe gem. § 9 UIG für eine Verweigerung der Auskunft könnten nicht geltend gemacht werden, da die Hersteller keine Umweltinformationen an das UBA übergeben hätten. Vielmehr seinen auf dem Markt zugängliche Produkte getestet worden. Anlage 24
08. Mai 2007: (Vermerk Herr Mönch vom 29.05.07, Sprechzettel für die Abteilungsleiterbesprechung, ALB, am 05. Juni) Nach einem entsprechenden Telefonat zwischen UBA-Präsident Troge und BMU-AL Dr. Lahl findet am 08. Mai ein Gespräch zwischen dem fachlich Verantwortlichen und den zuständigen Juristen aus UBA und BMU statt. Inhalt des Gespräches war die Frage, ob die Ergebnisse des ersten Teils des Forschungsvorhabens abschließend vorliegen und nach UIG der DUH übergeben werden müssen (was das UBA bejaht und das BMU verneint). Daraufhin wurden die vorliegenden Ergebnisse dem BMU zur Beurteilung übergeben.
Am 18. Mai hatten „I 2.1“ und das Justitiariat im Auftrag des Präsidenten des UBA einen ablehnenden Bescheid an die DUH erstellt, verwiesen aber in der Vorbemerkung auf ihre nach wie vor unveränderte gegenteilige Einschätzung der rechtlichen Situation. Mangels eines von Herrn Dr. Lahl angekündigten Erlasses zum weiteren Vorgehen des UBA mit dem Auskunftsbegehren der DUH hat der ablehnende Bescheid mit Stand vom 31.05.07 das UBA zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht verlassen. Anlage 25
14. Mai 2007: Pressemitteilung der DUH: Bundesrat gibt Grünes Licht für Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Dieselpartikelfiltern. Anlage 26
16. Mai 2007: E Mail Wechsel Herr Dr. Lahl, Herr Dr. Troge: Lahl bittet Troge um Druck auf seine Fachabteilung und TTM auszuüben, um das Forschungsvorhaben schnell abzuschließen. Ankündigung, dass aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Frage dem StS vorgelegt werde und die DUH um einen weiteren zeitlichen Aufschub zu bitten sei. Herr Dr. Troge antwortet, dass ein Schreiben mit Ablehnung an die DUH vorbereitet werde, eine Einsicht in die Ergebnisse des Forschungsvorhabens aber nicht verweigert werden könne, sobald diese abschließend vorlägen. Anlage 27
16. Mai 2007: DUH-Schreiben an Prof. Troge, UBA: Frist für Bearbeitung von Informationsbegehren gemäß UIG von einem Monat weit überschritten; Bitte um umgehenden Bescheid, ansonsten würden Rechtsmittel eingelegt. Anlage 28
18. Mai 2007 (und 4. Mai 2007): Vermerk der Rechtsabteilung des UBA: Ablehnung des Informationsbegehrens der DUH durch das UBA wird fachlich nicht unterstützt. Die in den Typenberichten vorliegenden Messergebnisse seien abgeschlossen, auf eine inhaltliche Würdigung komme es im Zusammenhang mit dem Herausgabeanspruch nicht an.
Anlage 29
29. Mai 2007: Untätigkeitsklage der DUH gemäß § 75 VwGO DUH gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch BMU, vertreten durch Prof. Troge, UBA. Anlage 30
30. Mai 2007: BMU, Dr. Lahl, übersendet an UBA eine Stellungnahme des Fachreferates IG I 6 zu vorliegenden Ergebnissen der messtechnischen Untersuchungen mit der Bitte um Beantwortung bis 11. Juni 07. Anlage 31 /1
4. Juni 2007: Das Verwaltungsgericht Dessau legt die mündliche Verhandlung auf den 12.10.2007 fest. Anlage 31
28. Juni 2007: Das UBA bittet um stillschweigende Fristverlängerung der Erwiderung der Klageschrift der DUH bis zum 15. Juli 2007. Anlage 32
3. Juli 2007: Das UBA erlässt einen ablehnenden Bescheid bezüglich des Informationsbegehrens der DUH: Einer Herausgabe der Daten stehe § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG entgegen: Es liege eine kritische fachaufsichtliche Stellungnahme des BMU vor, die sich auf das Verfahren und die Ergebnisse der Messreihen beziehe. Das UBA sei verpflichtet, dieser Kritik nachzugehen. Der Schutz der noch nicht abgeschlossenen ressortinternen Fachdiskussion habe Vorrang vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Eine Herausgabe zum jetzigen Zeitpunkt bezöge sich auf eine noch nicht abgeschlossene Fachdiskussion. Anlage 33
10. Juli 2007: Die DUH weist in einem Schreiben das UBA darauf hin, dass der vom UBA mit Schreiben vom 03. Juli 07 ergangene Ablehnungsbescheid eingegangen ist. Allerdings weist die DUH das UBA auf die anhängige Klage wegen Untätigkeit hin, daher sei ein Vorverfahren vorliegend entbehrlich, das Klageverfahren sei entsprechend zu ändern. Anlage 34
20. Juli 2007: Schreiben des UBA an das Verwaltungsgericht Dessau – Ankündigung, in der mündlichen Verhandlung die Klage der DUH abzuweisen. Begründung mit folgenden Argumenten:
- DUH hat keine Festlegung der Zugangsart der Informationsgewährung genannt
- komplexer Sachverhalt steht einer Einhaltung der im UIG genannten Frist zur Erfüllung des Informationsbegehrens entgegen
- Komplexität und Vielschichtigkeit der Sach- und Rechtslage ergibt sich nicht nur auf den Antrag der DUH, sondern auch aus der Be- und Auswertung von Einzeldaten des betreffenden Forschungsvorhabens des UBA „Messtechnische Untersuchung offener Partikelminderungssysteme“ sowie der erforderlichen Abstimmung der Vorgehensweise mit dem BMU und dem Auftragnehmer, der TTM Mayer
- Ziel des Forschungsvorhabens: experimentelle Untersuchung offener Abgasnachbehandlungssysteme, Minderung der Partikelanzahl und der Partikelmasse soll ermittelt werden
- Anders als die DUH behauptet, lägen dem UBA keine Messdaten vor, die im Rahmen des UIG veröffentlicht werden könnten
- Datenmaterial muss noch vervollständigt werden
- Fachaufsichtliche Stellungnahme des BMU beinhaltet u.a. Mängel des bisherigen Verfahrens und Anforderungen an das weitere Vorgehen, das UBA müsse hierauf eingehen
- Das bislang vorliegende – korrektur- und ergänzungsbedürftige - Material verleite zu „missverständlichen bzw. irreführenden Schlüssen. Es fehlen u. a. Messungen nach Anlage XXVI StVZO, die den Kern des Forschungsvorhabens ausmachten.
- Die vom Auftragnehmer vorgelegten Daten habe die Beklagte, das BMU noch nicht abgenommen, daher seien die Daten nicht abgeschlossen.
- Darüber hinaus seien die Grundrechte von Betroffenen zu berücksichtigen. Fehlerhafte negative Daten zur Leistungsfähigkeit von PMS könnten die wirtschaftliche Bestätigung der betroffenen Hersteller beeinträchtigen und ggf. dermaßen einschränken, dass eine Insolvenz dieser drohen könne.
- Kritik des BMU: die im Vorhaben verwendete Messmethodik repräsentiere nicht das in Deutschland übliche Fahrverhalten, die Messungen nicht nach Anlage XXVI erfolgt sondern vielmehr amerikanische Fahrzyklen und nicht repräsentative Dauerläufe. Daher könne die Hauptfrage der dauerhaften Wirksamkeit der Systeme im realen Betrieb nicht beantwortet werden. Die aufgetretenen Messschwankungen hätten mit dem Auftragnehmer noch nicht aufgeklärt werden können.
- …weitere Argumente siehe Vorlage
- Für eine weitere Überprüfung der Ergebnisse und die weitere Durchführung des Forschungsvorhabens wird ein Zeitraum von voraussichtlich 6 Wochen angegeben
Anlage 35/A
13. August 2007: Pressemitteilung der DUH: Die DUH veröffentlicht erstmals auszugsweise vom TÜV Süd vorgenommene Produktvergleiche für Nachrüstfilter. Ergebnis: die Marken HJS, Twintec, Audi- und VW-Originalnachrüstfilter erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene 30% Minderungsquote nach Anlage XXVI mit Werten zwischen 48 und 70%. Die Firma Bosal lag bei 21 bzw. 29%, die Firma GAT bei 18 bzw. 20 %.
DUH fordert Überprüfung als Standardprogramm der routinemäßigen Abgasuntersuchung (AU). Anlage 36/A
17. August 2007: Pressemitteilung der DUH: DUH veröffentlicht weitere Ergebnisse von TÜV Untersuchungen. Firma Bosal und Firma GAT drohen rechtliche Schritte an. Anlage 37/A
24. August 2007: Firma Bosal und Firma GAT erwirken Gegendarstellungen gegen die DUH.
28. August 2007: Pressemitteilung der DUH: TÜV Süd stellt bei Vergleichsuntersuchungen massive Wirksamkeitsunterschiede fest. GAT-Filter verursacht viel zu hohen Abgasgegendruck. Filterleistung mangelhaft. DUH fordert Funktionsprüfung bei AU.
Opel verweigert Freigabe von GAT-Filtern für alle Opel-Fahrzeuge. Anlage 35
6. September 2007: Pressemitteilung der DUH: Neue Vergleichsstudien von VW zeigen ebenfalls den Mangel von Bosal und GAT mit einer Abscheidungsrate von unter 10 Prozent. KBA hat mittlerweile die Überprüfung der Zulassung dieser beiden Systeme durch den TÜV Nord veranlasst. Aus einem weiteren Gutachten des TÜV Hessen wird ersichtlich, dass die Firma GAT die Porenzahl verringerte, also ihren Durchmesser vergrößerte, ohne für die technische Veränderung eine Zulassung beim KBA einzuholen. Anlage 36
17. September 2007: Brief der DUH an Umweltminister Gabriel: Trotz seit Monaten vorliegender Hinweise auf mangelhafte Filtersystem habe das BMU nicht reagiert, auch das KBA habe keine Überprüfung der Zulassungen veranlasst. Dringende Bitte an den Minister, jetzt aktiv zu werden.
Anlage 37
20. September 2007: Pressemitteilung der DUH: Opel warnt Autohändler vor Einbau von mangelhaften Filtern. Grundlage sind die Untersuchungen des TÜV Hessen, nach dem GAT-Filter Schäden an Turbolader, Motor und Motorkomponenten verursachen können. Anlage 38
8. Oktober 2007: Pressemitteilung der DUH: Die vom KBA angeordneten stichprobenartigen Wirksamkeitsüberprüfungen des TÜV Nord ergeben ebenfalls, dass die Systeme der Firmen GAT und Bosal mangelhaft sind (Ergebnisse liegen den Behörden seit Ende Sept. vor). Anlage 39
10. Oktober 2007: Brief von DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch an BMU (BM Gabriel, StS Klug, StS Machnig, Lahl): KBA ziehe nur die Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für GAT-Filter für VW und Audi zurück, der überwiegende Teil der Systeme bleibe trotz negativer TÜV-Ergebnisse auf dem Markt. Resch bittet BMU um Aufklärung, warum das Ministerium dieser Regelung zustimmt. Anlage 40
15. Oktober 2007: Pressemitteilung der DUH: KBA stoppt Verkauf von fünf GAT-Filtersystemen (ABE gelöscht). DUH fordert Rückrufaktion und unabhängige Funktionsprüfungen bei den Abgasuntersuchungen. Anlage 41
19. Oktober 2007: Pressemitteilung der DUH: Bundesverkehrsminister verweigert Rückrufaktion. Außerdem stellt der TÜV eine unzureichende Edelmetallbeschichtung (Platin) fest. Die Feinstaubwirkung sinkt auf 16,6 Prozent. DUH verweist auf GVA-Schreiben (Gesamtverband Autoteile-Handel), in dem die Rechtsansprüche gegenüber den Werkstätten begründet werden. Anlage 42
22. Oktober 2007: Pressemitteilung der DUH: KBA bestätigt, dass auch Filter der Firma Bosal bei der behördlich angeordneten Nachprüfung durchgefallen sind. Erweiterung des Verkaufstopps auf die GAT-baugleichen Filter der Firma Tenneco/Walker.
DUH fordert wirksame Schnelltests. Anlage 43
25. Oktober 2007: Schreiben des UBA: Stellungnahme zu den inhaltsgleichen Schriftsätzen des Klägers (der DUH) vom 30. August und 5. September 2007: anders als vom Kläger behauptet, seien das Forschungsvorhaben in der Schweiz und die darin enthaltenen Daten nicht abgeschlossen. Eine wirksame Abnahme der Leistung sei nicht erfolgt. Bei der (noch nicht abgeschlossenen) Messung der Dauerfunktionsfähigkeit handele es sich nicht um eine Aufstockung der Untersuchung, diese sei vielmehr Bestandteil der Ziele des Forschungsvorhabens. Das Schreiben des UBA an das BMU vom 05. Februar 2007 sei eine Bitte um Zuweisung weiterer Mittel zur Durchführung weiterer Messungen, da die bislang durchgeführten Messungen zu keinen verwertbaren Ergebnissen geführt hätten.
Anlage 44
6. November 2007: Erwiderung der DUH: Mit Vertrag vom 16. Januar 2006 habe das UBA den Auftragnehmer mit der Untersuchung beauftragt. Nach Vorlage der Ergebnisse wurde der Auftragnehmer für die Leistung bezahlt, es wurden keine Mängelbeseitigungsansprüche nach § 8 des Vertrages geltend gemacht.
Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten forderte das BMU die Ergänzung des Prüfgegenstandes um die Messung der Dauerfunktionsfähigkeit nach den Vorgaben der Anlage XXVI StVZO. Dazu wurde das Vorhaben aufgestockt, die Mittel wurden ergänzt. Diese neue Untersuchung ändere nichts daran, dass die erste Untersuchung abgeschlossen sei. Die DUH zitiert einen Vermerk der Beklagten vom 04. Mai 2007, in dem es heißt, der erste Teil der Untersuchung sei abgeschlossen, die Daten abschließend erfasst und ausgewertet. Zwar sei ein zweiter Teil des Vorhabens noch fertig zu stellen, dieser bewirke jedoch keine Modifizierung des ersten. Beide Teile seien unabhängig voneinander, die enthaltenen Aussagen beeinflussten sich nicht gegenseitig.
Eine Prüfung der Informationen auf ihre fachliche Qualität sei nicht Aufgabe oder Gegenstand des UIG. Sofern das Gutachten abgeschlossen sei, müsse es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Anlage 45
8. November 2007: Pressemitteilung der DUH: Umweltorganisationen und Kraftfahrzeuggewerbe rufen zu neuer Nachrüstwelle auf. Die Staatsanwaltschaft Essen hat Ermittlungen gegen die Firma GAT (Urkundenfälschung) aufgenommen. Kfz-Gewerbe sagt zu, keine Mangelfilter mehr zu verbauen. Anlage 46
12. November 2007: Pressemitteilung der DUH: KBA informiert die Öffentlichkeit nicht rechtzeitig über bereits (Ende September) vorliegende Ergebnisse wirkungsloser Partikelfilter. Kein Widerruf der Mangelfilter, sondern freiwillige Rückgabe durch die Hersteller, angeblich aufgrund von „Formfehlern“. Anlage 47
22. November 2007: Pressemitteilung der DUH: KBA löscht sämtliche ABEs unwirksamer Filter der Hersteller GAT, Tenneco/Walker und Bosal (außerdem betroffen: Ernst-Apparatebau sowie die Original-Nachrüstfilter von Jaguar und Landrover). Werkstätten der Ketten Pitstop und Vergölst bieten weiter Betrugssysteme an. Anlage 48
22. November 2007: Der juristische Vertreter der Beklagten weist darauf hin, dass die von der DUH begehrten Daten nun in modifizierter Form im Internet veröffentlicht worden seien. Damit sei der Klagegegenstand hinfällig. Die Herrn Resch als Vertreter der Klägerin zugänglich gemachten Daten enthielten die Ergebnisse des Forschungsvorhaben, die mit gewissen vom UBA kommentierten Mängeln – den Vorgaben der Anlage XXVI entsprächen. Für alle anderen Daten, die nicht diesen Vorgaben entsprächen, gelten nach Aussage des juristischen Vertreters die Ausschlussgründe des UIG, die auch anfangs gegen eine Übergabe der Ergebnisse geltend gemacht wurden. Es gehe also weiterhin um „Material, das gerade vervollständigt“ werde.
Das BMU und das UBA seien mittlerweile darin einig, dass weitere Messungen gemäß Anlage XXVI nicht mehr fortgeführt werden sollten, da es Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Forschungsnehmers gäbe; außerdem habe das KBA inzwischen eine flächendeckende Untersuchung der Leistungsfähigkeit der auf dem Markt vorhandenen Systeme eingeleitet. Die hier zutage getretenen Fehler einzelner Systeme hätten zur Beendigung der Vermarktung dieser Systeme geführt. Anlage 49
23. November 2007: Verwaltungsgericht Dessau verurteilt Bundesregierung zur Herausgabe von Prüfdaten.
Auszüge aus der Urteilsbegründung:
- das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau verpflichtet die Beklagte – die Bundesrepublik Deutschland bzw. ihre Vertretung UBA, der Klägerin – der DUH – Einsicht in die ihr vorliegende messtechnische Untersuchung offener Partikelminderungssysteme der TTM Technik Thermische Maschinen zu gewähren.
- Der Informationsanspruch der DUH beziehe sich auf abgeschlossene Vorgänge. Daran ändere auch der Umstand, dass die Methoden und Ergebnisse der Messreihen nicht den Vorstellungen des BMU entsprächen. Gegenstand der Untersuchung, die das UBA in Auftrag gegeben und von TTM durchgeführt worden sei, sei eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit offener Abgasnachbehandlungssysteme. Es lag nicht darin, nachzuprüfen, ob die Filtersysteme den Vorgaben der Anlage XXVI StVZO entsprechen. Anlage 50
26. November 2007: Pressemitteilung der DUH: DUH weist Behauptung des StSs Machnig zurück, dem BMU hätten erst ab August 2007 belastbare Informationen über mangelhafte Systeme vorgelegen. Anlage 51
28. November 2007: Pressekonferenz der DUH: DUH-Geschäftsführer Rainer Baake und Jürgen Resch fordern BM Gabriel auf, dafür zu sorgen, dass die eingebauten Mangelfilter ausgetauscht werden und sicherzustellen, dass Fahrzeuge mit mangelhaftem Filter nicht in Umweltzonen einfahren können. Zur Vermeidung weiterer Filterskandale sei die Einführung von Feldversuchen durch das KBA bei der Erteilung von ABEs erforderlich sowie die Aufnahme der Funktionsprüfung im Rahmen der AU. Außerdem müsse ein amtlicher Kurztest entwickelt und definiert werden. Anlage 52
Ab 29. November 2007: Die DUH erreichen Dutzende von Klagen betroffener Autohalter, die berichten, dass ihre Werkstätten den in der freiwilligen Vereinbarung versprochenen kostenlosen, problemlosen und zeitnahen Austausch der funktionsuntüchtigen Filter verweigern. Anlage 53
30. November 2007: Pressemitteilung der DUH: die vom BMU angekündigte freiwillige Vereinbarung mit zwei Verbänden des Kraftfahrzeughandwerks und des Autoteilehandels zum Austausch mangelhafter Filter scheitere schon nach zwei Tagen an der Weigerung der Firmen GAT und BOSAL, die mangelhaften Filter gegen andere als – noch gar nicht entwickelte – Ersatzfilter der eigenen Firma zu akzeptieren. Ansonsten könnten die Kosten für den Austausch nicht getragen werden. Anlage 54
12. Dezember 2007: Pressemitteilung der DUH: Austausch von Diesel-Betrugsfiltern ist zum Erliegen gekommen. Im Rußfilterskandal nutzen Hersteller unwirksamer Filter und Werkstätten Gabriel-Entscheidung zum Nichtstun - Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Dessau widerlegt Argumentation des Umweltministeriums - Geplante Beibehaltung von Steuernachlass bei betrugsfilern "eindeutig rechtswidrig" (vollständige Pressemitteilung).
20. Dezember 2007: Pressemitteilung der DUH zum Dieselfilter-Skandal: Kulanzregelung der Regierung verstößt gegen geltendes Recht.Deutsche Umwelthilfe fordert Landesfinanzbehörden auf, Steuervorteile für Betrugsfilter zu kassieren – Werkstattketten A.T.U., PitStop und Vergölst verweigern insbesondere seit Vorstellung der „Kulanzregelung“ den Sofortaustausch... (vollständige Pressemitteilung).
28. Februar 2008: In drei Monaten weniger als 5 Prozent der Betrugsfilter ausgetauscht – Hersteller GAT täuscht betrogene Autohalter seit Monaten mit falschen Zusagen und unter Duldung von Umwelt- und Verkehrsministerium – Zulassungstests für angeblich kurz vor der Auslieferung stehende neue GAT-Filter wurden noch nicht begonnen – Deutsche Umwelthilfe fordert Ende des Kuschelkurses und Entzug der Betriebserlaubnis für Betrugsfilter zum 31. März – Verunsicherung bei der Dieselfilter-Nachrüstung schnell beenden (vollständige Pressemitteilung).
05. März 2008: Pressemitteilung der DUH zum Dieselfilterskandal: Nach dem Scheitern der Kulanzregelung muss Minister Gabriel jetzt handeln. In drei Monaten weniger als 5 Prozent der Betrugsfilter ausgetauscht – Hersteller GAT täuscht betrogene Autohalter seit Monaten mit falschen Zusagen und unter Duldung von Umwelt- und Verkehrsministerium – Zulassungstests für angeblich kurz vor der Auslieferung stehende neue GAT-Filter wurden noch nicht begonnen – Deutsche Umwelthilfe fordert Ende des Kuschelkurses und Entzug der Betriebserlaubnis für Betrugsfilter zum 31. März – Verunsicherung bei der Dieselfilter-Nachrüstung schnell beenden (vollständige Pressemitteilung).
10. März 2008: Pressemitteilung der DUH zum Betrugsfilterskandal: Pit-Stop nutzt Konstruktionsfehler der Kulanzregelung schamlos aus. Werkstattkette Pit-Stop lässt Kunden, die unwirksame Dieselfilter austauschen wollen, unter Verweis auf die Kulanzregelung der Bundesregierung abblitzen – Auch A.T.U.-Filialen verweigern Filtertausch – DUH-Geschäftsführer Resch fordert den Entzug der Betriebserlaubnis für Betrugsfilter zum 31. März 2008 nach der faktischer Aufkündigung der Kulanzregelung durch die Werkstattketten (vollständige Pressemitteilung)
13. März 2008: Pressemitteilung der DUH: Deutsche Umwelthilfe muss Gegendarstellungen von Betrugsfilterherstellern nicht veröffentlichen. OLG Karlsruhe gibt Berufung der Deutschen Umwelthilfe gegen Veröffentlichung einer Gegendarstellung der Firma Bosal statt – Betrugsfilterhersteller GAT zog wenige Tage vor dem Gerichtstermin seinen Antrag auf Veröffentlichung mehrerer Gegendarstellungen zurück – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Der Versuch, die Aufklärungsarbeit der Deutschen Umwelthilfe mit haltlosen Gegendarstellungen zu behindern, ist damit endgültig gescheitert“(vollständige Pressemitteilung)
08. April 2008: Pressemitteilung der DUH zum Rußfilterskandal: Nach Ankündigung einer Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung gibt diese höhere Betrugsfilter-Zahlen bekannt. Kurios: Seit dem Start der „Kulanzlösung“, die den Ausbau und Austausch von Betrugsfiltern beschleunigen sollte, steigt die Zahl der verbauten Mängelfiltersysteme in der amtlichen Statistik auf nunmehr 45.237 – Filtertausch findet praktisch nicht mehr statt – PitStop und A.T.U. verweigern weiterhin rechtswidrig den Austausch – DUH-Geschäftsführer Resch fordert amtlichen Widerruf der Zulassungen der Betrugsfilter und Veröffentlichung der vorliegenden KBA-Nachprüfergebnisse für die derzeit lieferbaren Systeme (vollständige Pressemitteilung).
23. April 2008: Pressemitteilung der DUH zum Rußfilterskandal: Nach Ankündigung einer Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung gibt diese höhere Betrugsfilter-Zahlen bekannt. Kurios: Seit dem Start der „Kulanzlösung“, die den Ausbau und Austausch von Betrugsfiltern beschleunigen sollte, steigt die Zahl der verbauten Mängelfiltersysteme in der amtlichen Statistik auf nunmehr 45.237 – Filtertausch findet praktisch nicht mehr statt – PitStop und A.T.U. verweigern weiterhin rechtswidrig den Austausch – DUH-Geschäftsführer Resch fordert amtlichen Widerruf der Zulassungen der Betrugsfilter und Veröffentlichung der vorliegenden KBA-Nachprüfergebnisse für die derzeit lieferbaren Systeme (vollständige Pressemitteilung)
02. Juni 2008: Pressemitteilung der DUH: Betrugsfilterhersteller GAT und Werkstattketten Pit-Stop und A.T.U. verweigern weiterhin Partikelfiltertausch. Kraftfahrtbundesamt kündigt in einem Brief an über 45.000 betroffene Autohalter Entzug der "gewährten Steuervorteile" an, falls Filter nicht getauscht werden – GAT-Versuch, den Brief zu verhindern, scheiterte – Deutsche Umwelthilfe setzt den für den Betrugsfiltereinbau hauptverantwortlichen Werkstattketten ein Ultimatum zum sofortigen und kostenfreien Einbau funktionstüchtiger Alternativsysteme – Umweltorganisation stellt nach Telefondrohungen Strafanzeige und setzt Belohnung zur Identifikation des Drohanrufers aus (vollständige Pressemitteilung).
11. Juni 2008: Pressemitteilung der DUH: Teilerfolg im Betrugsfilterskandal: Werkstattkette A.T.U. lenkt ein – Pit-Stop verweigert weiterhin Filtertausch. Nach Ankündigung „bundesweiter Aktion“ durch die Deutsche Umwelthilfe tauscht A.T.U. Betrugsfilter des Herstellers GAT ab sofort kostenlos gegen funktionierende Systeme – Pit-Stop besteht als einzige verbliebene Werkstattkette auf Verweigerungskurs – DUH startet Serie von Fallbeispielen über den Umgang von Pit-Stop mit seinen Kunden – Betroffene Autohalter sollen auf Sofortaustausch bestehen und bei Vorhandensein von Alternativsystemen keine „Gutscheine“ akzeptieren.(vollständige Pressemitteilung)
ab 13. Juni 2008: Die DUH startet eine Reihe gezielter Pressemitteilungen um durch den dadurch entstehenden öffentlichen Druck die Werkstattkette Pit-Stop zum kostenlosen Austausch der mangelhaften Dieselpartikelfilter zu bewegen.
13. Juni 2008: Teil 1 der DUH-Serie: "Die Werkstattkette Pit-Stop und die Betrugspartikelfilter". Wie Pit-Stop ihren Kunden seit Monaten rechtswidrig den Filtertausch verweigert und dadurch zu einer Schmuddelwerkstattkette mutiert – Dokumentation des Leidenswegs eines Fahrzeughalters aus dem westfälischen Hamm – Zwei TV-Magazine berichten am Wochenende zum Verhalten von Pit-Stop im Dieselfilterskandal: "das automagazin" in SAT 1 am Samstag, 14. Juni, 17.00 Uhr und „auto mobil – Das VOX Automagazin“ am Sonntag, 15. Juni, 16.50 Uhr
20. Juni 2008: Teil 4 der DUH-Serie: Pit-Stop und die Betrugspartikelfilter: Seit Monaten verweigern Filialen der Werkstattkette Pit-Stop rechtswidrig den Filtertausch mit dem immer gleichen Verweis auf angeblich kurzfristig lieferbare Ersatzsysteme des Betrugsfilterherstellers GAT – Zwei TV-Magazine, die Automagazine der Sender SAT 1 und VOX, berichteten am vergangenen Wochenende über diesen Skandal und weitere beispielhafte Fälle (Teil 2 und 3 der DUH-Serie)
09. Juli 2008: Teil 5 der DUH-Serie: Die Schmuddel-Werkstattkette Pit-Stop und die Betrugsfilter. Heute: Wie Pit-Stop selbst vor laufender Kamera abgegebene klare Zusagen zum Filtertausch bricht – Die Einbauwerkstatt versucht weiter, ihre Kunden mit „Gutscheinen“ auf später zu vertrösten – Deutsche Umwelthilfe warnt vor Annahme und empfiehlt betroffenen Autohaltern die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Pit-Stop.
17. Juli 2008: Teil 6 der DUH-Serie: Die Schmuddel-Werkstattkette Pit-Stop und die Betrugsfilter. Heute: Auch Pit-Stop-Werkstatt in Saarlouis verweigert rechtswidrig seit November 2007 Filtertausch – Pit-Stop schädigt Umwelt sowie viele tausend betrogene Kunden – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Pit-Stop-Kunden auf, angesichts des „Dauerskandals“ beim nächsten Kundendienst unseriöse Werkstätten zu meiden – „Ohne Filtertausch – Werkstatttausch!“
24. Juli 2008: Teil 7 der DUH-Serie: Die Schmuddel-Werkstattkette Pit-Stop und die Betrugsfilter. Heute: Wie Herr Schneider seit einem Jahr vergeblich versucht, einen Betrugsfilter der Firma GAT ausgetauscht zu bekommen – Und wie Pit-Stop den Versuch rechtswidrig ins Leere laufen lässt – Zwischenbilanz der "Kulanzregelung" verheerend: Von 45.000 Betrugsfiltern bis 30.6.2008 erst 1.408 Partikelfilter sicher getauscht – Deutsche Umwelthilfe rechnet mit schneller Entscheidung der Bundesregierung über den rückwirkenden Entzug der ABE aller nicht funktionierender Partikelfilter noch in 2008 – Deutsche Umwelthilfe warnt vor Annahme von "Gutscheinen" und empfiehlt betroffenen Autohaltern die Einleitung rechtlicher Schritte gegen die Einbauwerkstatt, sollte der kostenlose Austausch durch lieferbare, funktionstüchtige Systeme verweigert werden
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Öffentlichkeitsarbeit, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
Dorothee Saar, Projektkoordinatorin Verkehr, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Tel.: 030 258986-23; E-Mail: saar@duh.de
Anlagen
Pressemitteilungen
- 16.05.2012 - Einladung zur Pressekonferenz: Energieeffizienz? Nein Danke!
- 15.05.2012 - Unhaltbare Zustände auf sächsischer Mülldeponie Spröda
- 11.05.2012 - Nach der Bundesratsentscheidung zur Solarförderung: Jetzt die Handbremse lösen
- 11.05.2012 - OCEAN2012-Verbände: Schluss mit Steuergeldern für Überfischung
- 10.05.2012 - Zur verbalen Entgleisung des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) im Wiesbadener Landtag erklärt die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH):

