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Föderalismusreform

Umweltstandards und Rechtssicherheit auf Altar der Koalitionsräson geopfert

Naturschutz als Bauernopfer - Bild: Pixelio.de

Die Föderalismusreform ist mit 428 Ja-Stimmen gegen 162 Nein-Stimmen und bei 3 Enthaltungen am 30. Juni 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Am 7. Juli 2006 hat das "Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes" mit 2/3-Mehrheit auch den Bundesrat passiert. In seltener Einmütigkeit hatten zuvor Umwelt- und Industrieverbände ähnlich lautende Kritik an den Plänen der Großen Koalition geäußert; der Sachverständigenrat der Bundesregierung für Umweltfragen (SRU) hatte unmissverständlich seine Besorgnis zum Ausdruck gebracht; Bundesumweltminister und Bundeswirtschaftsminister hatten im Januar in Brandbriefen an ihre federführenden Kollegen vor Fehlentwicklungen im Umweltrecht gewarnt. Von Umweltpolitkern der SPD-Fraktion sowie seitens der Oppositionsparteien waren grundlegende Nachbesserungen für den Bereich des Umwelt- und Naturschutzrechts gefordert worden. Die Umweltpolitiker der CDU/CSU-Fraktion hatten sich – bis auf eine Ausnahme –  leider bereits frühzeitig der so genannten Fraktionsdisziplin untergeordnet.

Herausgekommen ist nun eine in hohem Maße unsystematische und unklare Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern im Umwelt- und Naturschutzrecht. Die eigentlich beabsichtigte Bündelung der Umweltgesetzgebung wurde in ihr Gegenteil verkehrt. Die Chance, Deutschland ein modernes, an den gegenwärtigen nationalen, europäischen und globalen Herausforderungen eines effektiven Umwelt- und Klimaschutzes orientiertes Umwelt- und Naturschutzrecht zu geben, wurde vertan. Kennzeichnend für die gesamte Debatte über die Föderalismusreform war die Ignoranz umweltpolitischen und umweltrechtlichen Sachverstandes. Das Paket, auf das man sich im Anhang zum Koalitionsvertrag im November 2005 verständigt hatte, sollte nicht wieder aufgeschnürt werden, der eingepackte Inhalt war weitgehend egal. Bewiesen werden sollte die Handlungsfähigkeit der Großen Koalition. Dafür nehmen die Abgeordneten der Regierungsfraktionen jetzt nicht nur höchst umstrittene Regelungen für das Umwelt- und Naturschutzrecht, den Bildungsbereich, das Beamtenrecht, das Heimrecht oder den Strafvollzug in Kauf. Sie akzeptieren sogar, dass es an einem Beleg dafür fehlt, ob und wie das übergeordnete Ziel der Föderalismusreform - die Verringerung der zustimmungspflichtigen Gesetze - mit der nun verabschiedeten Grundgesetzänderung überhaupt erreicht werden kann.

Mit der Schaffung von „Abweichungsrechten“ der Länder insbesondere in den Bereichen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Gewässer- und Hochwasserschutzrechts (Art. 74 Abs. 1 Nr. 29, 32 GG; Art. 72 Abs. 3 GG) sowie im Verfahrensrecht (Art. 84 Abs. GG) droht einen Rückfall in eine umweltpolitische Kleinstaaterei und ein Wettbewerb um den „schlankesten Umweltschutz“. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: ein  Wettbewerb um den „schlankesten Umweltschutz“ ist nicht deshalb zu befürchten, weil in den Ländern etwa flächendeckend die weniger engagierten Umweltbeamten sitzen. Aber der Standortwettbewerb um Industrieansiedlungen usw. findet nun einmal weniger auf Bundesebene als zwischen den Ländern und Kommunen statt. Hinzukommt, dass beispielsweise ein wirksamer vorbeugender Hochwasserschutz flussgebietsbezogen sein muss und nicht von Bundesland zu Bundesland nach unterschiedlichen Maßstäben variieren darf oder Biotopverbundsysteme zumeist grenzüberschreitend und mithin übergreifend zu regeln sind. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) wird die künftige Entwicklung der Umweltgesetzgebung auf der Grundlage der neu beschlossenen Kompetenzverteilung kritisch begleiten und weiter gegen einen Ausverkauf von Umweltschutzstandards in Deutschland kämpfen.

DUH-Hintergrundinformationen

Foederalismusreform_-_aus_juristischer_Sicht.pdf

Föderalismusreform: Umweltstandards auf dem Altar der Koalitionsräson geopfert - eine kritische juristische Analyse der neuen Gesetzeslage und der dadurch erwarteten Konsequenzen im Natur- und Umweltrecht von Dr. Cornelia Ziehm

104 K

Ueber_das_Gutachten_des_Wissenschaftlichen_Dienstes.pdf

108 K

Stellungnahme_zur_Anhoerung_im_Bundestag.pdf

155 K

DUH-Hintergrundpapier_vom_9-3-2006.pdf

75 K

DUH-Hintergrundpapier_vom_6-1-2006.pdf

192 K

Weitere Informationen

Stellungnahme_des_SRU_vom_Februar_2006.pdf

Brief des Sachverständigenrat für Umweltfragen

175 K