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Umweltzonen und Umweltplaketten

Umweltzonen

Kommunen, insbesondere Ballungsräume, richten Umweltzonen ein, um gesundheitsschädliche Feinstäube nach EU-Richtlinie zu begrenzen. Die Regelung einer Umweltzone obliegt der einzelnen Gemeinde und lässt sich nicht generell auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik übertragen.

Umweltzonen sind aktiver Gesundheitsschutz! Sie dienen der Verbesserung der Atemluft und kommen allen zugute.


Klicken Sie bitte auf die Symbole links oben in der Karte, um den Ausschnitt zu verschieben oder zu vergößern, bzw. zu verkleinern. Nähere Informationen erhalten Sie, wenn Sie auf die Umweltzonen-Schilder klicken.

Legende Umweltzonen

Einfahrt nur für Fahrzeuge mit Plakette


Einfahrt nur für Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette


Einfahrt nur für Fahrzeuge mit grüner Plakette


Geplante Umweltzone


Umweltplakette

Jedes Fahrzeug das in eine Umweltzone fahren soll muss mit einer solchen Plakette ausgestattet sein.

Rot, Gelb, Grün sind die Farben der Feinstaubplaketten. Eine Plakette dieser Farbe berechtigt das Fahren in den Umweltzonen. Pkws werden in vier Gruppen eingeteilt, je geringer die Feinstaubemission, desto höher ist die Schadstoffgruppe. Für Pkws, die eine sehr hohe Feinstaubemission haben, also für Benziner ohne geregelten Kat oder für Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter und unterhalb der EURO 2 Grenzwerte gibt es keine Plakette. Ansonsten richtet sich die zugewiesene Plakette nach dem Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein oder kann durch die Euro-Norm und das Vorhandensein eines Filters festgestellt werden.

 

Jeder Fahrzeughalter kann ohne großen Aufwand feststellen, in welche Schadstoffgruppe sein Auto eingeordnet wird. Im Internet gibt es hierfür speziell eingerichtete Seiten, bei denen es genügt den aus dem Fahrzeugschein entnommenen Emissionsschlüssel einzutragen, um Auskunft zu erhalten in welche Schadstoffgruppe das Auto eingeteilt ist (z. B. www.feinstaubplakette.de). Bundesweit einheitliche Ausnahmen gibt es für mobile Baumaschinen, Motorräder, Krankenwagen oder Fahrzeuge für die Beförderung von Behinderten. Auch Polizei und Feuerwehr unterliegen einer Ausnahmeregel. Darüber hinaus gehende Ausnahmen regeln die Kommunen.

Die Plaketten kosten normalerweise zwischen fünf und sechs Euro und sind bundesweit gültig.

Sie können sich auch direkt an die zuständigen Einrichtungen wenden, die die Plakette sofort aushändigen. Dazu gehören

  • Der TÜV und die TÜV Service Center
  • Die Zulassungsbehörden
  • Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ)
  • Anerkannte AU- KFZ- Werkstätten
  • Die DEKRA

Mit der Nachrüstung eines Rußfilters ist die Aushändigung einer Plakette sicher. Auskunft über die Verfügbarkeit von Filtersystemen für Ihr Fahrzeug erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Werkstatt.

Gesetzlicher Steuerbonus

Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, bei Einbau eines Partikelminderungssystems einen Steuerbonus in Höhe von 330 € zu erhalten. Dieser Bonus gilt vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009. Für Diesel-Pkw ohne Filter erhöht sich der Steuersatz um 1,20 € pro 100 ccm Hubraum. Eine schneller Entschluss zur Nachrüstung bedeutet deshalb, dass durchschnittlich bis zu 430 € gespart werden können. Außerdem sind Fahrzeuge mit einem eingebauten Filter von Fahrverboten nicht betroffen (s. Abschnitt Umweltzone). Der Wiederverkaufswert des Autos erhöht sich. Eine sofortige Nachrüstung lohnt sich!

Bußgeld und 1 Punkt!

Das Fahren in Umweltzonen ohne Plakette ist ordnungswidrig und wird mit einem Bußgeld von 40 € und einem Punkt in Flensburg geahndet. Auch ausländische Fahrzeuge sind nicht von den Bestimmungen ausgenommen und müssen ebenso mit einer Plakette versehen sein.